Teilnahmebedingungen / Haftungsausschluss des Audi Triathlon Ingolstadt powered by BÜCHL 2025
§ 1 Anwendungsbereich/Grundsätzliche Regelungen
Nachfolgende Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter. Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung Rechts-und Verfahrensordnung, Disziplinarordnung und Ligaordnung) zugrunde.
Wir weisen darauf hin, dass, lediglich der Einfachheit halber, in den Teilnahmebedingungen/Haftungsausschluss vom Teilnehmer die Rede ist, d.h. die männliche Form verwendet wird. Eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des AGG, d.h. des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes ist damit weder beabsichtigt noch gewollt.
§ 2 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich nur online über das Meldeportal von www.datasport.de. Die Teilnahmeberechtigung entsteht erst dann, wenn die Organisationsgebühr vollständig bezahlt ist. Für den Fall, dass die Bezahlung der Organisationsgebühr durch Erteilung einer Einzugsermächtigung erfolgt, gehen fehlerhafte Angaben und dadurch entstehende Verwaltungsgebühren zu Lasten des Teilnehmers. Ferner erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter diese Einzugsermächtigung auch für die Kosten in Höhe von 65 €, die daraus resultieren, dass der Teilnehmer den an ihn für die Zeitmessung der Veranstaltung ausgegebenen Chip nicht an den Veranstalter zurückgibt oder der Chip beschädigt wird. Direkt nach dem Anmeldevorgang erhält der Teilnehmer seine Meldebestätigung per E-Mail. Die Anmeldebestätigung ist zur Abholung der Startunterlagen bei der Startnummernausgabe mitzubringen. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Teilnehmer bei der Startunterlagenausgabe nochmals die Unterschrift zu diesen Teilnahmebedingungen zu verlangen. Der Veranstalter ist berechtigt, ein Teilnehmerlimit festzulegen; er kann dieses auch nachträglich reduzieren. Es steht im Ermessen des Veranstalters in welchem Umfang und mit welcher Maßgabe bzw. nach welchen Kriterien die Reduzierung der Teilnehmer erfolgt Der Teilnehmer, der im Falle einer Reduzierung des Teilnehmerkontingents nicht starten kann, wird vom Veranstalter nicht mit Kosten belastet, d.h. er muss keine Stornogebühren bezahlen. Die Startnummer darf nur mit Zustimmung des Veranstalters auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Disqualifikation. Für die Umschreibung eines Startplatzes auf einen anderen Athleten ist eine Gebühr von 25 € vom ursprünglichen Starter an den Veranstalter zu entrichten. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Organisationsbeitrages. Dies gilt auch bei berechtigtem Rücktritt des Teilnehmers. Nach erfolgter Anmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Es besteht auch kein Anspruch auf Ausstellung eines Startergutscheines für eine spätere Veranstaltung, auch nicht im Krankheitsfall. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ein Widerrufsrecht nicht besteht, da es sich um einen Vertrag mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und diese Freizeitveranstaltung an einem bestimmten Tag, nämlich dem 01.06.2025 stattfindet. Darüber hinausgehend behält sich der Veranstalter vor, einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat bzw. er einer Sperre durch die WTC, einen Sportverband, Schiedsgericht oder Gericht unterliegt bzw. der begründete Verdacht besteht, dass der Teilnehmer einen Verstoß gegen Dopingbestimmungen begangen hat oder aber der begründete Verdacht besteht, dass der Teilnehmer eine Straftat begangen hat. Im Rahmen des Audi Triathlon Ingolstadt powered by BÜCHL erfolgen in den einzelnen Disziplinen neben der Gesamtwertung noch weitere Einzelwertungen (z. B. Stadtmeisterschaft). Der Teilnehmer hat bereits bei der Anmeldung anzugeben, ob und gegebenenfalls an weiteren Einzelwertungen er teilnehmen will. Nachträgliche Änderungen in diesem Bereich kann der Teilnehmer längstens bis zum offiziellen Meldeschluss lt. Ausschreibung vornehmen. Eine spätere Änderung ist nicht möglich. Der Teilnehmer hat daher rechtzeitig und sorgfältig seine Anmeldebestätigung zu kontrollieren, ob alle von ihm gemachten Angaben korrekt und vollständig sind.
Der Veranstalter behält sich vor, weitere Daten des Teilnehmers zu erheben, sollte dies im Rahmen behördlicher Vorgaben erforderlich sein.
§ 3 Wettkampfordnung
Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der DTU (Sportordnung, Veranstalterordnung, Ligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie die Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts-und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung und die Teilnehmerbedingungen/Haftungsausschluss des Audi Triathlon Ingolstadt powered by BÜCHL 2025 für sich als verbindlich an. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung (§ 4 DTU-Sportordnung) erforderlich. Diese kann hier heruntergeladen werden.
§ 4 Pflichten des Teilnehmers
Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters und den Anweisungen der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers vorzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Der Teilnehmer erklärt, dass er körperlich fit ist, für diesen Wettkampf ausreichend trainiert hat und die Tauglichkeit der Teilnahme durch einen Arzt attestiert worden ist. Jeder Wettkampfteilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich und hat darauf zu achten, dass sie den Ordnungen der DTU entspricht. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Gefahren nicht ausgeschlossen ist.
Der Teilnehmer erklärt sich bereits jetzt einverstanden damit, dass er während des Audi Triathlon Ingolstadt powered by BÜCHL Wettbewerbes auf seine Kosten medizinisch behandelt wird, falls dies bei Auftreten von Verletzungen im Falle eines Unfalles und/oder bei Erkrankungen im Verlaufe des Rennes ratsam sein sollte. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass er jederzeit von Rettungskräften aus dem Rennen genommen werden kann, falls gesundheitlich bedenkliche Anzeichen erkennbar wären. Sofern eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich wird, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass medizinische Dienstleistungen im Startgeld nicht inbegriffen sind und dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet werden. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.
Der Teilnehmer erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, eventuell erforderliche weitere Informationsanfragen im Falle entsprechender behördlicher Auflagen zu beantworten.
§ 5 Startunterlagen
Eine Aushändigung der Startunterlagen erfolgt nur gegen Vorlage der Meldebestätigung. Ist ein Teilnehmer zur persönlichen Abholung seiner Startunterlagen verhindert, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass Startunterlagen von einer ausdrücklich von ihm schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden. Eine Zusendung der Startunterlagen kommt nicht in Betracht. Bei der Startunterlagenausgabe ist bei Teilnehmern der olympischen Distanz sowie durch Teilnehmer der Mitteldistanz ein Startpass eines nationalen Triathlonverbandes vorzulegen. Für den Fall, dass der Athlet keinen gültigen Startpass besitzt, ist bereits bei der Anmeldung über das Meldeportal eine Tageslizenz zu erwerben. Eine Disqualifikation erfolgt, wenn die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht ist.
§ 6 Haftungsausschluss
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Der Veranstalter haftet lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, d.h. Personenschäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht des Veranstalters ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, der einen Betrag von maximal 2.000.000,00 € für Personenschäden sowie 1.000.000,00 € für Sachschäden pro Schadensereignis nicht übersteigt. Diese Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter deren sich der Veranstalter um Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter sowie dessen Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denn er zu diesem Zwecke vertraglich verbunden ist von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei soweit diese Dritten vom Teilnehmer verursachte Schäden aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden.
Der Teilnehmer ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich. Er parkt sein Kfz ausdrücklich auf eigene Gefahr. Der Veranstalter erklärt ausdrücklich, dass eine diesbezügliche Haftung ausgeschlossen ist.
Der Veranstalter übernimmt, wie bereits unter § 4 festgehalten, keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang der Teilnahme an der Veranstaltung. Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Wertgegenstände und die Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung dafür, wenn Ausrüstungsgegenstände des Teilnehmers abhandenkommen. Dies gilt auch für unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Haftung des Veranstalters aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist oder wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegen den Veranstalter geltend gemacht werden. Diese sollten daher ausreichend versichert sein. Der Veranstalter übernimmt ausdrücklich auch keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragte Dritte für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Der Teilnehmer darf sein Fahrrad und weitere Ausrüstungsgegenstände nach Beendigung des Wettkampfes nur gegen gleichzeitige Rückgabe seines Zeitmesschips aus der Wechselzone entfernen. Die auf der Website des Veranstalters noch zu veröffentlichenden Auscheckzeiten sind zwingend einzuhalten. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt. Es ist die Pflicht des Teilnehmers, sich mit den Wettkampfstrecken und der Wechselzone vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken/Wechselzonen so, wie sie sind. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass folgende Gefahren bestehen: Stürze, Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und fest stehenden Gegenständen; Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben sowie Gefahren durch Zuschauer, Freiwillige oder aber auch durch das Wetter entstehen. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass vorstehende Aufzählung nicht abschließend ist. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und hierdurch sein Beurteilungsvermögen seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für alle Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben. Mit umfasst von der Haftungsbeschränkung bzw. vom Haftungsausschluss sind nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Schäden. Der Haftungsausschluss bzw. die oben beschriebene Haftungsbegrenzung gilt auch für Ansprüche, die Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Der Teilnehmer stellt außerdem den Veranstalter sowie seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie Helfer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei bzw. gilt auch gegenüber Dritten die oben beschriebene Haftungsbeschränkung, soweit diese Dritten Schäden in Folge der Teilnahme am Audi Triathlon Ingolstadt powered by BÜCHL während der Veranstaltung erleiden. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für einen entsprechenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz selbst Sorge zu tragen hat.
Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern (was auch beinhaltet eventuell behördliche Vorgaben betreffend die Startberechtigung der Teilnehmer), verzögert starten, oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund der veränderten Bedingungen ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann.
Der Teilnehmer hat in diesen Fällen kein Recht zum Vertragsrücktritt. Sonstige Ansprüche des Teilnehmers, aus welchem Rechtsgrund auch immer, im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 7 Ausfall/Änderung der Veranstaltung
Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, zeitlich verzögert starten oder absagen, wenn die Bedingungen am Renntag unsicher sind sowie in Fällen höherer Gewalt (zum Beispiel Naturkatastrophe, Seuchen, Epidemien, Pandemien, kriegerischen oder terroristischen Auseinandersetzungen). Der Veranstalter ist auch berechtigt, die Veranstaltung am Veranstaltungstag in Ihren Abläufen anzupassen, die Veranstaltungen am Veranstaltungstag zu unterbrechen sowie die Veranstaltung am Veranstaltungstag abzubrechen. Müssen Änderungen der Veranstaltung (dies beinhaltet ausdrücklich die Verschiebung auf einen anderen Termin und die Umsetzung eventueller behördlicher beziehungsweise gesetzlicher Vorgaben) aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, höherer Gewalt, Bedingungen der Wettkampfstrecke, Sicherheitsgründen oder aus jeden anderen Grund, der außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegt, erfolgen oder aber die Veranstaltung abgesagt werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden und vergeblicher Aufwendungen wie zum Beispiel Fahrtkosten und Kosten der Unterkunft.
Bei Nichtantreten oder Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren.
§ 8 Datenerhebung und Datenverwertung
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden damit, dass die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einschließlich der medizinischen Betreuung verarbeitet werden. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten sowie der Klärung, ob die Voraussetzungen zur Übernahme der gezahlten Tageslizenzen durch Life Park MAX erfüllt sind. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis/Platzierung des Teilnehmers zur Darstellung von Starterlisten und Ergebnislisten veröffentlicht.
Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht an den Veranstalter und erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der vom Veranstalter beauftragten Unternehmen oder den von Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Vervielfältigungen sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichen. Bild- und Tonrechte der Veranstaltung liegen ausschließlich beim Veranstalter. Die Daten werden gegebenenfalls an kommerzielle Dritte zur Zeitmessung, weitere Dritte zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung der Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Die Daten werden ferner an kommerzielle Fotodienstleister weitergegeben. Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis damit, dass der Veranstalter den Vor- und Zunamen des Teilnehmers, dessen Adresse, E-Mailadresse, Startnummer sowie die teilnehmende Disziplin an den Fotodienst bekannt gibt. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass der Fotodienst diese Daten zum Hinweis auf den Verkauf sowie für den Versand der Teilnehmerfotos verwenden wird. Insoweit wird sich der Fotodienst auch per E-Mail an den Teilnehmer wenden. Auch diesbezüglich willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten ein.
Zudem erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen, die ihn während der Veranstaltung zeigen, durch den Veranstalter oder einen von diesem beauftragten Dienstleister live übertragen und auf den Medienplattformen des Veranstalters oder kommerzieller Partner sowie im öffentlichen Fernsehen veröffentlicht werden dürfen. Diese Einwilligung umfasst sowohl die Echtzeit-Übertragung als auch die spätere Veröffentlichung des Materials in vollständiger oder bearbeiteter Form. Ein Anspruch auf Vergütung besteht hierfür nicht.
§ 9 Sach-und Geldpreise
Sach- und Geldpreise, die nicht während der Siegerehrung bei der eigenen Ehrung abgeholt werden, verfallen. Ein Rechtsanspruch auf Geld- bzw. Sachpreise nach Abschluss der jeweiligen Siegerehrung, besteht nicht. Preise werden nicht nachgeschickt.
§ 10 Doping
Doping ist verboten. Genaueres bestimmt der Anti-Doping-Code (ADC) der Deutschen Triathlon Union. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Antidoping Regeln der ITU, der WADA, NADA und der DTU in der jeweils gültigen Fassung ausdrücklich als für sich verbindlich an. Es gelten ferner die Blutgrenzwerte des Nationalen Fachverbandes des DTU. Bei Überschreiten der Blutgrenzwerte sowie bei einem Verstoß gegen die Dopingbestimmungen ist der Veranstalter berechtigt, gegen den Teilnehmer ein Startverbot auszusprechen bzw. ihn zu disqualifizieren. Für diese Fälle ist ein Anspruch auf Startgeld, Preisgeld oder sonstige Ansprüche sowie Folgeansprüche ausgeschlossen.
§ 11 Salvatorische Klausel/Erfüllungsort/Anwendbares Recht
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung bzw. eines Teils einer Bestimmung gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.
Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters.
Ich habe vorstehende Teilnahmebedingungen gelesen. Ich erkenne diese, insbesondere den Haftungsausschluss des Audi Triathlon Ingolstadt powered by BÜCHL 2025 ausdrücklich als für mich verbindlich an. Ich werde darauf hingewiesen, dass die weitere Anmeldung auf der Homepage/Anmeldeseite ein Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen darstellt. Auch durch die Teilnahme am Audi Triathlon Ingolstadt powered by BÜCHL erkenne ich die Bedingungen des Veranstalters, insbesondere den Haftungsausschluss ausdrücklich an. Ich erkläre auch ausdrücklich, dass ich die Teilnahmebedingungen verstanden habe. Ich akzeptiere diese vollumfänglich.